Wissenswertes
Foto: Stephen Rasche-Hilpert
kleine Farblehre
Cremello? Was ist das denn für eine Farbe? Blaue Augen? Ein Albino? Fragen, denen wir immer wieder gegenüberstehen und die wir gerne beantworten möchten, ohne zu wissenschaftlich zu werden.
Gleich zu Anfang: Nein, der Cremello ist kein Albino und nein, er vererbt auch keine Genfehler. Vielmehr ist der Cremello ein mit zwei Creme-Genen aufgehellter Fuchs, der durch eben diese Creme-Gene ein Garant ist für die Zucht von Pferden in Sonderlackierung.
Das Creme-Gen kann Pferde mit jeglicher Basisfarbe aufhellen. Es hellt die Farben aber lediglich auf, es kann sie nicht überdecken oder gar die Pigmentierung vollständig aufheben, wie es z.B. das Schimmelgen macht. Die ursprüngliche Basis-Farbe bleibt beim Creme-Gen immer erhalten, wenn auch in aufgehellter Form. Das heißt: auch Pferde, die durch das Creme-Gen extrem aufgehellt sind, verfügen über Farbpigmente in Haut, Fell und Augen.
Ein Fuchs, der ein Creme-Gen hat, wird dadurch zum Isabell/Palomino aufgehellt. Er besitzt nur ein Creme-Gen. Daher ist der Isabell/Palomino, immer heterozygot, d.h. mischerbig für das aufhellende Creme-Gen.
Der Isabell/Palomino hat meist ein cremefarbenes oder goldenes Fell. Mähne und Schweif des Pferdes sind hell bis hin zum reinen Weiß. Es gibt sehr dunkle Farbvariationen und auch sehr helle, die fast weiß erscheinen. Die Haut des Isabellen/Palomino ist in der Regel dunkel.
Ein Isabell/Palomino gibt zu 50% sein Creme-Gen an seine Nachkommen weiter.
Um einen Isabell/Palomino zu bekommen, muss mindestens ein Elternteil ebenfalls über ein Creme-Gen verfügen. Kreuzt man z.B. einen Cremello mit einem Fuchs werden zu 100% Isabellen/Palominos geboren. Es können aber auch Isabellen aus Pferden mit anderen Fellfarben geboren werden. Bedingung ist jedoch immer dass mindestens ein Elternteil über mindestens ein Creme-Gen verfügt. Ohne Creme-Gen kein Isabell/Palomino.
Farbgenetik bei Pferden füllt ganze Bücher und dieses Thema lässt sich unendlich fortführen.
Eine für uns wichtige Aussage aber bleibt. Setzen Sie der hohen Qualität unserer Reitponys noch das Tüpfelchen auf dem i auf: Setzen Sie auf Farbe...
das Deutsche Reitpony
[Beim Deutschen Reitpony] handelt [es] sich um ein „Miniatur-Warmblut“. Mehr als andere Ponyrassen kommt [es] einem Reitpferd nahe. Man könnte es als Deutsches Reitpferd im Kleinformat bezeichnen. Das Pferd zeichnet sich durch eine liebenswürdige Ausstrahlung und lebhafte freundliche Augen aus.
Das Deutsche Reitpony ist als Kinder- und Jugendreitpony gezüchtet worden. Es ist gleichermaßen für Dressur wie fürs Springen bestens geeignet. Außerdem ist es ein sehr gutes Kinderpony. Man sollte sich keinesfalls durch die geringere Größe dieses Pferdes täuschen lassen, es ist ein richtiges Pferd, das alle Eigenheiten eines Großpferdes haben kann. Außerdem ist es auch für nicht allzu schwere Erwachsene geeignet.
Die Zucht des Deutschen Reitponys begann etwa 1965, als eine Kreuzung aus verschiedenen englischen Ponyrassen, vor allem Welsh-Ponys, Arabern, Anglo-Arabern und Englischen Vollblütern. Ziel der Züchter war damals in der wieder erstarkenden Turnierszene Ponys für Kinder zur Verfügung zu stellen, die einerseits beim Turnier eine gute Figur machten, und andererseits geeignet waren, Kinder mit einem von ihnen beherrschbaren, am Warmblut orientierten, kleinen Pferd auszustatten, das dennoch einen gewissen Ponytyp bzw Charakter hat.
(Quelle: Wikipedia)
das Englische Vollblut
Das Englische Vollblut bezeichnet eine speziell für den Galopprennsport gezüchtete Pferderasse aus der Gruppe der Vollblüter. In Abstammungspapieren werden Englische Vollblüter zur einfachen Unterscheidung von anderen Pferderassen durch ein xx hinter dem Namen gekennzeichnet.
Die Engländer nennen das Galopprennpferd „thoroughbred“, was übersetzt so viel wie „durchgezüchtet“ bedeutet, die Franzosen sprechen von „pur sang“ (reinem Blut), wenn sie den Vollblüter meinen. Und in der Tat ist der gegenwärtige Vollblüter seit ca. 30 Generationen durchgezüchtet. Man kann seinen Stammbaum bis zu den Gründerhengsten aus dem frühen 18. Jahrhundert zurückverfolgen und die Stutenlinien teilweise noch bis in das 17. Jahrhundert. Während die Warmblüter – ausgenommen die Trakehner-Zucht – erst Ende des 19./Anfang 20. Jahrhunderts mit der Anlage von Stutbüchern begonnen haben, werden diese bei den Vollblütern seit Jahrhunderten geführt.
Englische Vollblüter gelten als die schnellsten Rennpferde der Welt. Auf Auktionen erzielen sie mitunter Höchstpreise von mehreren Millionen Dollar.
Sie wurden im späten 17./frühen 18. Jahrhundert in England aus Stuten heimischer Schläge (Galloways, „Running Horses“), den z. T. schon orientalisch-stämmigen sogenannten Royal Mares aus dem Gestüt der englischen Könige und importierten orientalischen Hengsten gezüchtet. Von diesen Hengsten gelten heute Byerley Turk (keine genauen Angaben zur Rasse, Achal-Tekkiner bzw. Turkmene vermutet), Darley Arabian (Arabisches Vollblut) und Godolphin Barb (zuweilen auch Godolphin Arabian, aber vermutlich ein Berberpferd) als die Stammväter des Englischen Vollblutpferdes. Einer Studie aus dem Jahre 2001 zufolge, die auf einer DNA-Analyse basiert, ist Darley Arabian in direkter männlicher Linie über seinen Nachfahren Eclipse Stammvater von 95 % aller heute lebenden Englischen Vollblüter.[1] Zu Beginn der Vollblutzucht bis ca. 1750 wurden ungefähr 100 orientalische Hengste verschiedener Herkunft eingesetzt. Bis auf die genannten drei Stammväter sind alle in der Hengstlinie nach spätestens 100 Jahren (um 1800) wieder verschwunden. Allerdings hatten auch andere orientalische Hengste in der Frühphase der Rassebildung einen bedeutenden Einfluss, zumeist über ihre Töchter (z. B. der Curwen Bay Barb und der Alcock Arabian, von dem heute alle Schimmel im Englischen Vollblut abstammen). In direkter mütterlicher Linie lassen sich alle heute lebenden Englischen Vollblüter auf ca. 30 sogenannte Gründerstuten (Stammmütter) zurückverfolgen, deren heute bedeutendste eine Old Bald Peg (* um 1645) genannte Stute ist.
Godolphin Arabian ist vor allem in Amerika durch den dort sehr erfolgreichen Hengst Man O’War (gez. 1917 von Fair Play/Mahubah) in der Zucht relativ stark vertreten. Über Dollar (gez. 1860 von The Flying Dutchman/Payment) ist die Linie von Byerley Turk in Frankreich relativ stark. Verglichen mit der Dominanz der Darley Arabian-Linie sind sie aber heute nur noch bei wenigen Pferden in der Hengsthauptlinie zu finden. Die Godolphin-Linie läuft sogar Gefahr, vollständig auszusterben.
Trotz der frühen und detaillierten Dokumentation von Abstammungen beim Englischen Vollblut lässt sich die genaue Zahl der Stammtiere nicht mehr eindeutig bestimmen, weil die Dokumente z. T. fehlerhaft waren oder einzelne Tiere in Abhängigkeit von ihren jeweiligen Eignern mit verschiedenen Namen aufgeführt wurden.
Seit 1793 ist diese Pferderasse über die Eintragung ins General Stud Book (GSB) definiert. Für eine Eintragung müssen heute Pferde über mindestens acht Generationen nachweisen, dass alle Vorfahren reine Vollblüter waren, somit bereits im Gestütbuch eingetragen sind. Zwischen 1913 und 1949 galt als strengere Regel die sog. Jersey-Act. Sie besagte, dass ein Pferd nur dann als Englisches Vollblut galt, wenn es seine Vorfahren lückenlos bis auf die im Band I des engl. GSB eingetragenen Tiere nachweisen konnte. Diese strenge Regel war 1913 in Großbritannien definiert worden um die heimischen Züchter vor dem Import amerikanischer Pferde zu schützen, die damals vermehrt in Großbritannien auf den Markt kamen. Die Jersey-Act wurde im Band 31 des engl. GSB von 1949 aufgehoben, nachdem damals nicht eintragungsberechtigte Pferde 1948 klassische Rennen in England gewonnen hatten.
Pferde, bei denen diese Eintragungsbedingung nicht erfüllt ist, gelten entweder als Halbblüter (Vollblutanteil oft 99 %) oder werden in Deutschland als sogenannte §4-Pferde (ehemaliger §4 der Dt. Rennordnung) behandelt. Nach dem Zweiten Weltkrieg ist dieser Fall häufig aufgetreten, weil die Identität mancher Vollblüter nach den Kriegs- und Fluchtwirren nicht eindeutig geklärt werden konnte, sie aber vom äußeren Eindruck mit großer Wahrscheinlichkeit Vollblüter waren. Ebenso kann die Eintragung aus politischen Gründen verweigert werden. Dies war z. B. mit den Nachkommen der Stute Asterblüte des Gestüts Schlenderhan geschehen. Asterblütes Vater Pharis wurde 1940 in Frankreich von deutschen Truppen mit Waffengewalt geraubt. Marcel Boussac, der Züchter und Besitzer von Pharis, setzte nach dem Krieg durch, dass die Nachkommen von Pharis in Deutschland nicht als Vollblüter gelten, sondern als §4-Pferde zu behandeln seien. Erst in den 1980er Jahren wurde in dieser Angelegenheit eine gütliche Einigung herbeigeführt.
Im 19. Jahrhundert hatte man Befürchtungen, dass wegen zu weniger Individuen, die von noch weniger Vorfahren abstammen, die Rasse bald unter Inzucht leiden würde. Deswegen wurden erneut Arabische Vollblüter eingekreuzt. Die Produkte aus diesen Kreuzungen waren aber viel langsamer als die reinrassigen Englischen Vollblüter und so wurde das Experiment nach kurzer Zeit beendet.
Weltweit wird gegenwärtig mit ca. 200.000 Mutterstuten gezüchtet, davon ca. 65.000 in den USA und ca. 2.000 in Deutschland. Jeder nationale Zuchtverband führt ein eigenes Gestütbuch. Da inzwischen die führenden Zuchtverbände ihre Gestütbücher fast ausnahmslos gegenseitig anerkannt haben, ist heute der internationale Handel von Vollblutpferden problemlos möglich.
(Quelle: Wikipedia)